Mitgliedschaft

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Satzung RV Schwalbe

 

Versicherung - Downloads siehe unten

Der RV Schwalbe lebt vom Engagement seiner Mitglieder, sportlich und organisatorisch. Dass diese - falls mal was passiert – nicht auch noch die finanziellen Folgen tragen müssen, dafür sorgen die Landessportbünde und -sportverbände. Bei uns ist dies der Sportbund Rheinland, der über die "ARAG-Sportversicherung" die Vereine mit Gruppenverträgen absichert.
Zusätzlich versichern wir unsere Mitglieder mit einer "Privaten -Tredrad-Versicherung".

Grundsätzlich gilt folgendes: Alle Teilnehmer an offiziellen Veranstaltungen der "RV Schwalbe Trier" sind für den Schadensfall versichert. Dies gilt auch für Nichtmitglieder!

Was ist versichert?



 
Unfallversicherung
Sie leistet z. B. bei Invalidität und schließt sporttypische Risiken ein, die üblicherweise nicht versicherbar sind. Auch ein Reha-Management für Schwerstverletzte gehört zum Leistungsumfang.
 
Haftpflichtversicherung
Sie deckt das Haftungsrisiko der Verbände und Vereine auch als Sportveranstalter oder als Haus-/Grundbesitzer ab und hilft, wenn Sportler z.B. im Training oder Wettkampf andere schädigen und dafür haftbar gemacht werden.
 
Vertrauensschadenversicherung
Sie schützt z.B. Vermögenswerte gegen Missbrauch durch Vertrauenspersonen.
 
Reisegepäckversicherung
Sie schützt das Reisegepäck von Vereinsmitgliedern bei versicherten Auslandsreisen.
 
Krankenversicherung
Ergänzend zum privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungsschutz trägt sie ungedeckte Kosten nach Sportunfällen, z.B. für Zahnersatz, Brillen oder Heilkosten im Ausland.
 
Rechtsschutzversicherung
Versichert sind Schadenersatz-, Straf- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Vertrags-Rechtsschutz.

Allgemeine Frage zur Versicherung: ARAG-Sportversicherung

Zusatzvertrag: Private -Tredrad-Versicherung

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